
Brandschutz Holzbau gilt oft als kritisches Thema, dabei erfüllen moderne Holzbauweisen dieselben Sicherheitsstandards wie konventionelle Bauarten. Tatsächlich brennt Holz bei massiven Blöcken sehr langsam, und die entstehende Kohleschicht verhindert ein weiteres Durchbrennen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie konstruktiver Brandschutz im Holzbau funktioniert, welche Anforderungen für mehrgeschossige Gebäude gelten und wie Bauteile bis zur Gebäudeklasse 3 den geforderten Feuerwiderstand erreichen. Dabei erläutern wir Brennbarkeitsklassen, Kapselungstechniken, Brandabschnitte und die fachgerechte Ausführung von Brandschutzmaßnahmen.
Grundlagen zum Brandverhalten von Holz als Baustoff
Brennbarkeitsklassen nach DIN EN 13501-1
Die europäische Norm DIN EN 13501-1 klassifiziert Baustoffe in sechs Brennbarkeitsklassen von A bis F. Klasse A kennzeichnet Materialien ohne Brandbeitrag, während Klasse F keine festgestellte Leistung bedeutet und einem Verwendungsverbot gleichkommt. Zwischen diesen Extremen liegen abgestufte Beiträge zum Brand: B steht für sehr begrenzt, C für begrenzt, D für hinnehmbar und E für hinnehmbares Brandverhalten.
Zusätzlich klassifiziert die Norm Brandnebenerscheinungen. Die Rauchentwicklung wird mit s1 (geringe Rauchentwicklung), s2 (mittlere Rauchentwicklung) und s3 (hohe Rauchentwicklung) angegeben. Das brennende Abtropfen oder Abfallen erhält die Kennzeichnung d0 (kein brennendes Abtropfen innerhalb von 600 Sekunden), d1 (kein brennendes Abtropfen mit Nachbrennzeit über 10 Sekunden) oder d2 (keine Leistung festgestellt).
Im konstruktiven Brandschutz im Holzbau verwenden wir überwiegend Vollholz, Brettschichtholz, Brettsperrholz sowie Holzwerkstoffe wie OSB, Furnierschichtholz oder Sperrholz. Diese Materialien erhalten europäisch die Klassifizierung D-s2, d0. Konkret bedeutet dies: Der Holzbaustoff ist normal entflammbar, besitzt die Rauchentwicklungsklasse 2 und tropft nicht brennend ab.
Verkohlung und Schutzschichtbildung bei massivem Holz
Holz entwickelt bei Brandeinwirkung einen natürlichen Schutzmechanismus. An der Oberfläche bildet sich eine Kohleschicht, die aufgrund ihrer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Schutzschild fungiert und die Abbrandgeschwindigkeit verringert. Dieser Effekt wird bei der Berechnung des Feuerwiderstands berücksichtigt.
Die Abbrandgeschwindigkeit hängt von der Holzart ab. Für Laubhölzer mit einer Rohdichte ab 450 kg/m³ rechnen wir mit 0,5 mm pro Minute, für Nadelhölzer mit 0,8 mm pro Minute. Dabei durchwärmen die Bauteile infolge der geringen Wärmeleitung nur sehr langsam und bleiben formstabil. Die Festigkeit und Tragfähigkeit bleiben verhältnismäßig lange erhalten, weil das Holz durch die einsetzende Holzkohlebildung geschützt wird.
Bei fachgerechter Dimensionierung oder im Verbund mit anderen Baustoffen erreichen Holzkonstruktionen Feuerwiderstände bis zu 240 Minuten. Praktische Erfahrungen bei Bränden zeigen, dass Konstruktionen mit massiven Holzbauteilen im Regelfall in wesentlichen Teilen erhalten bleiben und ihre Tragfähigkeit nicht vollständig verlieren.
Unterschied zwischen Brandrisiko und Brandverhalten
Die Brandentstehungswahrscheinlichkeit korreliert nicht vorrangig mit der Brandlast, weder der mobilen noch der konstruktiven. Ob ein Unterzug aus Stahlbeton oder Brettschichtholz besteht, ändert nichts an der Brandentstehungswahrscheinlichkeit. Vielmehr hängt diese vom Grad und Güte der im Stand-by-Betrieb befindlichen Geräte, dem Verhalten der Bewohner, den Einrichtungsgegenständen und deren Baustoffklasse sowie der Lage des Objektes ab.
Die mobile Brandlastdichte für Wohnungen beträgt 780 MJ/m², für Büros 420 MJ/m². Zusätzliche stationäre Brandlasten durch Tragelemente, Bekleidungen, Installationen und Beschichtungen addieren sich zu diesen Werten. Im Gegensatz dazu ist die Brandausbreitungswahrscheinlichkeit tatsächlich abhängig von der Bauweise und den verwendeten Materialien. Konstruktiv eingesetzte brennbare Baustoffe tragen dabei zum Brandverhalten nicht oder erst verzögert bei.
Konstruktiver Brandschutz im Holzbau: Bauteile und Feuerwiderstand
Die Bewertung ganzer Bauteile wie Wände oder Geschossdecken erfolgt anhand des Feuerwiderstands der Konstruktion. Dabei unterscheiden wir bei der Feuerwiderstandsfähigkeit zwischen tragenden und aussteifenden Bauteilen, die ihre Standsicherheit im Brandfall bewahren müssen, sowie raumabschließenden Bauteilen, die den Widerstand gegen Brandausbreitung von Feuer und Rauch gewährleisten.
Feuerwiderstandsklassen REI 30 bis REI 90
Das europäische Klassifizierungssystem nach DIN EN 13501-2 bewertet drei wesentliche Leistungseigenschaften. R steht für Tragfähigkeit (Résistance) und misst die Konstruktionsstabilität eines Elements im Brandfall. E bezeichnet den Raumabschluss (Étanchéité) und bewertet die Fähigkeit, den Durchgang von Gasen und Flammen zu verhindern. I kennzeichnet die Wärmedämmung (Isolation) und gibt an, wie lange die brandabgewandte Seite einen Temperaturanstieg von 180 Kelvin relativ zur Umgebungstemperatur nicht überschreitet.
Die Klassifizierung kann in Zeitschritten von 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 bis 240 Minuten erfolgen. REI 90 bezeichnet beispielsweise ein Bauteil, dessen Tragfähigkeit, raumabschließende Funktion sowie Wärmedämmung im Brandfall mindestens 90 Minuten erhalten bleibt. Nach deutscher Norm DIN 4102-2 verwenden wir den Kennbuchstaben F gefolgt von der Feuerwiderstandsdauer in Minuten, abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Darüber hinaus enthält die deutsche Bezeichnung Angaben über die Brennbarkeit der verbauten Baustoffe, beispielsweise F 30-B oder F 90-A.
Kapselung mit Gipskartonplatten und nicht brennbaren Materialien
Um das konstruktiv verwendete Holz vor Entzündung zu schützen und die Brandausbreitung zu begrenzen, setzen wir nicht brennbare Plattenwerkstoffe ein, insbesondere Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) oder Gipsfaserplatten. Gipsbauplatten eignen sich besonders gut, da das im Gips chemisch gebundene Wasser bei Brandeinwirkung ausgetrieben wird und infolge der Verdunstung für einen längeren Zeitraum kühlt.
Es entsteht abhängig von der Rohdichte und Dicke der Platte ein zeitlich begrenzter Haltepunkt der Temperatur bei etwa 110 Grad Celsius, der die dahinter liegenden brennbaren Baustoffe vor Entzündung schützt. Die mit K2 bezeichnete Klassifizierung gibt an, wie lange Holz durch die Bekleidung vor Entzündung geschützt wird. In der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen wird die Brandschutzbekleidung als K₂60 abgekürzt und bedeutet, dass die Bekleidungen die Brandlasten der Holzkonstruktion über 60 Minuten einkapseln.
Dämmstoffe und ihre Rolle im Brandschutz
Dämmstoffe tragen wesentlich zum Schutz der tragenden Konstruktion bei. Oberhalb der Gebäude geringer Höhe sind derzeit in allen Bauteilen nicht brennbare Dämmstoffe vorgeschrieben. Sofern diese Brandschutzfunktion besitzen sollen, müssen sie dicht anliegend eingebaut werden und daneben auch in Innenwänden als Volldämmung ausgeführt werden, was eine Brandausbreitung innerhalb der Gefache wirksam verhindert.
Bei mineralischen Dämmstoffen ist zu beachten, dass für sie in Bauteilen mit Brandschutzanforderungen in der Regel ein Schmelzpunkt von mehr als 1.000 Grad Celsius gefordert ist. Steinwolle erfüllt diese Anforderung und wird der bestmöglichen Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 zugeordnet. Zudem entwickelt sie keinen Rauch oder toxische Gase und besitzt keine Schwelbrandgefahr.
Massive Holzbauteile vs. Hohlraumkonstruktionen
Massive Holzbauteile oder Verbundbauteile aus Brettschichtholz oder Brettsperrholz weisen keine Hohlräume auf und werden insbesondere in Fällen bevorzugt eingesetzt, in denen sichtbare Holzbauteile gewünscht sind. Im Brandfall kommt es bei diesen Bauteilen nur zu einem Verkohlen der Oberflächen, ein Ablöschen ist nachgewiesen einfach und auch die Gefahr einer internen Brandweiterleitung ist nicht gegeben. Im Gegensatz dazu erfordern Hohlraumkonstruktionen besondere Aufmerksamkeit bei der Brandschutzplanung, da sich Feuer in den Hohlräumen ausbreiten kann.
Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau
Je höher das Gebäude, desto strenger werden die Anforderungen an den Brandschutz im Holzbau. Die Gebäudeklassen 3 und 4 stellen dabei den Hauptanwendungsbereich für mehrgeschossige Holzbauten dar und erfordern spezifische konstruktive Maßnahmen.
Anforderungen der Gebäudeklasse 3 und 4
Gebäudeklasse 3 umfasst sonstige Gebäude mit einer Höhe bis maximal 7 Meter ohne Begrenzung der Gebäudefläche. Tragende und aussteifende Bauteile müssen feuerhemmend ausgeführt werden, was eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bedeutet. Bei einseitiger Beflammung müssen die Bauteile diese Zeit tragfähig bleiben, ohne dass Flammen oder heiße Gase durchdringen oder die Temperatur auf der brandabgewandten Seite ansteigt.
Gebäudeklasse 4 erfasst höhere Gebäude zwischen 7 und 13 Metern mit maximal 400 m² pro Nutzungseinheit je Etage. Hier gilt die Anforderung hochfeuerhemmend mit einer Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten. Holztragkonstruktionen müssen mit allseitig brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung gesichert werden. Darüber hinaus dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe eingebaut werden. Die Brandschutzbekleidung muss eine Entzündung der tragenden und aussteifenden Holzbauteile für mindestens 60 Minuten verhindern und als K₂60 nach DIN EN 13501-2 klassifiziert sein. Gemäß Muster-Richtlinie M-HFHHolz dürfen Installationen wie Leitungs- und Lüftungsanlagen nicht in hochfeuerhemmenden Bauteilen geführt werden.
Rettungswege und Treppenhäuser aus Beton
Treppenhäuser dienen im Brandfall als wichtige Flucht- und Rettungswege. Für vier- bis achtgeschossige Gebäude werden bisher meist Treppentürme aus Stahlbeton vorgesehen, in seltenen Fällen auch außen liegende Stahltreppen. Wegen der höheren Maßhaltigkeit hat sich der Einsatz von Stahlbetonfertigteilen im Vergleich zu Ortbetonlösungen bewährt. Andernfalls kommt es beim hochpräzisen Holzbau zu geometrischen Zwangspunkten.
Sichtbare Holzoberflächen und Brandabschnitte
Nach der MHolzBauRL müssen sichtbare Holzoberflächen mit einer nichtbrennbaren Bekleidung für 30 Minuten vor Entzündung geschützt werden, was für eine 18 mm dicke Gipsplatte Typ GKF als erfüllt gilt. Abweichend hiervon sind je Raum einer Nutzungseinheit entweder die Decke oder maximal 25 % aller Wände mit brennbaren Bauteiloberflächen zulässig. Diese Regelung gilt nur für Nutzungseinheiten bis maximal 200 m² Brutto-Grundfläche, jedoch nicht für Sonderbauten. Brennbare Oberflächen von linienförmigen Bauteilen wie Stützen und Unterzügen bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Oberflächen unberücksichtigt.
Brandschutzkonzepte und Abweichungen
Nach §67 MBO sind Abweichungen von definierten Bauordnungen möglich, allerdings müssen die geforderten Sicherheitsniveaus über andere Maßnahmen gewährleistet werden. Die Abweichungen müssen in einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept benannt werden, insbesondere die Schutzziele des Baurechts müssen erfüllt werden. Bei Abweichungen muss ein Brandschutznachweis durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur vorgelegt werden.
Als Kompensationsmöglichkeiten bieten sich Maßnahmen an, die im betrachteten Bauvorhaben baurechtlich nicht explizit gefordert sind. Bei Standardbauten sind das in erster Linie anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sprinkler. Daneben können auch zusätzliche Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes als Kompensation eingesetzt werden.

Außenwände und Fassadenbekleidungen in Holzbauweise
Anforderung „schwer entflammbar“ für Fassaden
Für Fassaden besteht im Bereich zwischen Gebäuden geringer Höhe und der Hochhausgrenze die Baustoffanforderung „schwer entflammbar“. Dabei unterscheiden wir zwischen dem Bauteil „Fassade“, wozu hinterlüftete Bekleidungen oder Wärmedämmverbundsysteme gehören, und der Anforderung an „nichttragende Außenwände“, die bis zur Hochhausgrenze REI 30 erfüllen müssen. Bei Brandbeanspruchung von außen dürfen wir mit einer reduzierten Brandbeanspruchung rechnen.
Die Erfüllung der Anforderung „schwer entflammbar“ an Fassadenmaterialien lässt sich durch Holzbekleidungen nicht erfüllen. Hier sind besondere konstruktive Maßnahmen erforderlich, um das Schutzziel der Schwerentflammbarkeit zu erreichen, nämlich keine selbstständige Ausbreitung des Brands außerhalb des Primärbrandbereichs trotz der Verwendung eines brennbaren Materials. Das bauordnungsrechtlich gestellte Schutzziel soll gebäudeaußenseitig eine zu schnell fortschreitende und damit über mehrere Geschosse reichende Brandausbreitung oberhalb und unterhalb der Brandausbruchstelle verhindern.
Die vertikale Brandausbreitung über die Fassade soll begrenzt werden, wobei außerhalb der Flamme aus dem Primärbrandgeschoss keine selbständige vertikale Brandausbreitung über die Geschosstrennung hinweg erfolgen darf. Gleichermaßen darf sich die horizontale Brandausbreitung an der brennbaren Außenwandbekleidung nicht wesentlich außerhalb der Flammenbreite aus dem Primärgeschoss ausdehnen.
Hinterlüftete Holzfassaden: Konstruktive Lösungen
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden aus Holz bestehen im Wesentlichen aus drei Elementen: Unterkonstruktion, Dämmung und Verkleidung. Sämtliche im Fassadensystem verwendeten Baustoffe aus Holz oder Holzwerkstoffen müssen entsprechend ihrem Brandverhalten mindestens als D-s2, d0 entsprechend DIN EN 13501-1 klassifiziert sein. Fassadenbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen können als flächiger Holzwerkstoff, formschlüssige Schalung, kraftschlüssige Schalung oder offene Schalung horizontal oder vertikal angeordnet ausgeführt werden.
Dämmstoffe in der Außendämmebene müssen mindestens in der Klasse A2-s1, d0 klassifiziert sein. Sofern der Abschluss von Außenwänden nicht aus mineralischen Baustoffen besteht, muss außenliegend zur Hinterlüftungsebene hin eine geeignete nicht brennbare Bekleidung aufgebracht werden. Geeignete Bekleidungen sind beispielsweise 2 x 12,5 mm Gipsplatte Typ F oder 1 x 18 mm Gipsplatte Typ F mit 40 mm davorliegendem Dämmstoff Klasse A2-s1, d0.
Grundsätzlich empfehlen wir, die Anforderungen konstruktiv umzusetzen und auf den Einsatz von Flammschutzmitteln im Außenbereich zu verzichten.
Geschossweise Trennung der Hinterlüftungsebene
Auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen in der Schweiz, Österreich und Deutschland ist eine Reihe von Konstruktionsvorschlägen entwickelt worden, die im Rahmen von Brandschutzkonzepten umgesetzt werden können. Diese beruhen im Wesentlichen auf einer geschossweisen Trennung der Hinterlüftungsebene und der geschlossenen Fassadenverbretterungen in Kombination mit festgelegten Überständen, zum Beispiel von Trennblechen.
Eine Brandweiterleitung bei Holzfassaden kann durch auskragende, geschossweise angeordnete Brandsperren wirksam eingeschränkt werden. Horizontale Brandsperren sind geschossweise jeweils in Höhe des Geschosswechsels über die gesamte Fassadenbreite durchgehend auszuführen. Das Maß des horizontalen Überstandes der Brandsperre über die Fassadenoberfläche ist entsprechend des eingesetzten Fassadentyps zu wählen. Darüber hinaus muss der Hinterlüftungshohlraum bei allen Fassadentypen vertikal unterteilt werden, insbesondere an brandabschnittsbildenden Wänden, Gebäudeecken und beim Wechsel des Fassadentyps.
Haustechnik und Brandabschottungen
Haustechnische Installationen stellen im Brandschutz im Holzbau eine besondere Herausforderung dar, da die Schnittstellen zwischen Gebäudetechnik und Holzkonstruktion spezifisches Know-how erfordern. Vielfach fehlt es von Seiten der Haustechnik an holzbautechnischem Wissen sowie an für die Bauweise angepasste Konzepte und Lösungen. Probleme an den Planungs- und Gewerkeschnittstellen sowie Unsicherheiten bautechnischer und brandschutztechnischer Art bei der Implementierung von Haustechnik im Holzbau führen zu einem höheren Risiko in der Ausführung.
Leitungsdurchführungen durch brandschutztechnische Bauteile
Mit Vorteil sind haustechnische Installationen sowie deren Verteilung so zu konzipieren, dass Leitungen nicht innerhalb der brandschutztechnisch wirksamen Bauteilquerschnitte geführt werden, sondern in Installationsebenen außerhalb wie Bodenaufbauten, Vorwandkonstruktionen oder Unterdecken. In Holzbalkendecken mit brandschutztechnischer Anforderung an den Raumabschluss können Leitungsdurchführungen gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie erstellt werden: als einzelne elektrische Leitung, als Rohrleitung aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einem Außendurchmesser d ≤ 160 mm oder als Rohrleitung aus brennbaren Baustoffen und Aluminium oder Glas mit einem Außendurchmesser d ≤ 32 mm. Die Ringspalte sind dicht zu verspachteln.
Werden an den Verschluss der Öffnungen brandschutztechnische Anforderungen gestellt wie an Rohr- und Kabelabschottungen, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweis vorliegen. Nach M-HFHHolzR dürfen Abschottungen mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung nur dann durch hochfeuerhemmende Bauteile geführt werden, wenn eine Brandschutzbekleidung in den Öffnungslaibungen angebracht ist. Diese Lösung stellt eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung dar, da mit dem Einbau ein baurechtlich geprüfter Untergrund zum Einbau von Abschottungen geschaffen wurde.
Brandschutzschotts in Decken und Wänden
Im Falle einer erforderlichen Abweichung von der MLAR oder M-HFHHolzR oder einer erforderlichen Zustimmung im Einzelfall ist dies im Vorfeld mit einem Sachverständigen für Brandschutz abzustimmen und durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise den Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz zu bestätigen. Alternativ ermöglichen im Brandfall aufschäumende Brandschutzsteine, Brandschutzstopfen und zugehöriger Brandschutzschaum feuerhemmende bis feuerbeständige Einzel- und Kombiabschottungen in massiven Brettsperrholzwänden und Decken ohne Laibungsauskleidung mit nichtbrennbaren Trockenbauplatten.
Qualitätssicherung bei der Ausführung
Der QS Verantwortliche Brandschutz ist während allen Phasen für die Qualitätssicherung zuständig. Er führt die Kontrollen durch und organisiert die integralen Tests der Brandschutzeinrichtungen. Nach Abschluss aller Arbeiten und vor dem Bezug wird die Brandschutzbehörde eine Übereinstimmungserklärung verlangen, in welcher bestätigt wird, dass das Gebäude gemäß den Brandschutzvorschriften erstellt wurde.

Schlussfolgerung
Moderner Brandschutz im Holzbau erfüllt tatsächlich dieselben hohen Sicherheitsstandards wie konventionelle Bauweisen. Wir haben Ihnen in diesem Artikel gezeigt, wie konstruktiver Brandschutz funktioniert, von der natürlichen Verkohlung massiver Holzbauteile über Kapselungstechniken mit Gipskartonplatten bis hin zu komplexen Anforderungen im mehrgeschossigen Bau. Die fachgerechte Ausführung bleibt dabei entscheidend. Brennbarkeitsklassen, Feuerwiderstandsklassen REI 30 bis REI 90, geschossweise Trennungen der Hinterlüftungsebene sowie die ordnungsgemäße Abschottung haustechnischer Installationen bilden zusammen ein wirksames Schutzkonzept. Aufgrund dieser durchdachten Maßnahmen können Holzbauten bis zur Gebäudeklasse 4 sicher realisiert werden und bieten nachhaltiges Bauen ohne Kompromisse bei der Sicherheit.
FAQs
Q1. Welche Feuerwiderstandsklassen sind im Holzbau üblich und was bedeuten sie? Im Holzbau werden Feuerwiderstandsklassen von REI 30 bis REI 90 verwendet. Die Bezeichnung REI steht für Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I). Die Zahl gibt die Minuten an, für die das Bauteil diese Eigenschaften im Brandfall behält. REI 90 bedeutet beispielsweise, dass ein Bauteil 90 Minuten lang tragfähig bleibt, Flammen und Gase zurückhält und die Wärmedämmung aufrechterhält.
Q2. Wie schnell brennt massives Holz im Brandfall ab? Massives Holz brennt kontrolliert und vorhersehbar ab. Die Abbrandgeschwindigkeit beträgt bei Laubhölzern mit einer Rohdichte ab 450 kg/m³ etwa 0,5 mm pro Minute, bei Nadelhölzern 0,8 mm pro Minute. Dabei bildet sich an der Oberfläche eine schützende Kohleschicht, die die weitere Abbrandgeschwindigkeit verringert und die Tragfähigkeit des Bauteils lange erhält.
Q3. Welche besonderen Anforderungen gelten für Holzfassaden im mehrgeschossigen Bau? Holzfassaden müssen die Anforderung „schwer entflammbar“ erfüllen und eine vertikale Brandausbreitung verhindern. Dies wird durch geschossweise Trennung der Hinterlüftungsebene, horizontale Brandsperren an jedem Geschosswechsel und den Einsatz nicht brennbarer Dämmstoffe der Klasse A2-s1, d0 erreicht. Zusätzlich müssen auskragende Trennbleche die Brandweiterleitung einschränken.
Q4. Warum werden im Holzbau häufig Gipskartonplatten für den Brandschutz verwendet? Gipskartonplatten eignen sich hervorragend für den Brandschutz, da das im Gips chemisch gebundene Wasser bei Brandeinwirkung verdampft und dadurch einen kühlenden Effekt erzeugt. Dies schützt die dahinterliegenden Holzbauteile vor Entzündung. Eine 18 mm dicke Gipsplatte vom Typ GKF kann Holzkonstruktionen beispielsweise 30 Minuten lang vor Entzündung schützen.
Q5. Welche Brandschutzanforderungen gelten für Gebäudeklasse 4 im Holzbau? Gebäudeklasse 4 umfasst Gebäude zwischen 7 und 13 Metern Höhe mit maximal 400 m² pro Nutzungseinheit. Hier müssen tragende Bauteile hochfeuerhemmend mit einer Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten ausgeführt werden. Holztragkonstruktionen benötigen eine allseitige Brandschutzbekleidung K₂60, und es dürfen ausschließlich nichtbrennbare Dämmstoffe verwendet werden.